Doña Carmen e.V. zerlegt CDU/CSU-Antrag für Sexkaufverbot

by Doña Carmen e.V. veröffentlicht 11.09.2024

Am Montag, 23. September 2024, findet eine vom Familienausschuss des Deutschen Bundestags ausgerichtete Anhörung zum Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion (BT-Drs. 20/10384) statt.

Darin fordert die CDU/CSU-Bundestagsfraktion nichts Geringeres als

● das Verbot der Nachfrage und des Kaufs sexueller Dienstleistungen („Freierstrafbarkeit");
● das Verbot des Betriebs sämtlicher Prostitutionsstätten (Bordelle, Laufhäuser etc.);
● das Verbot der Vermietung von Objekten zum Zweck der Prostitutionsausübung;
● sowie das Verbot, aus der Prostitution anderer vorsätzlich eigenen Nutzen zu ziehen.

Doña Carmen e.V., Verein für die sozialen und politischen Rechte von Prostituierten, hat nun eine vernichtende Kritik an der Verbotspolitik der CDU/CSU-Fraktion vorgelegt, die auf der Website des Deutschen Bundestages abrufbar ist unter dem Link:
 https://www.bundestag.de/resource/blob/1016960/eee96f52c6318525b130ebf995ae3339/20-13-124h.pdf

Die mit zahllosen Fakten untermauerte Kritik von Doña Carmen e.V. kommt zu dem Schluss, dass die CDU/CSU den Nachweis angeblich „unmenschlicher Zustände in der Prostitution" schuldig geblieben ist, für deren Beendigung sie ein Sexkaufverbot für unerlässlich hält. Stattdessen bediene sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion „vager Vermutungen, leicht widerlegbarer Behauptungen, windiger Konstruktionen und der Bezugnahme auf zweifelhafte Gewährsleute", um ihrem Anliegen eine scheinbare Plausibilität zu verleihen.

Der Verein, der sich seit mehr als einem Vierteljahrhundert für die Belange von Sexarbeiter*innen stark macht, wertet den Antrag der Fraktion der CDU/CSU als Angriff auf das grundgesetzlich geschützte Recht auf sexuelle Selbstbestimmung (Art. 2 GG) von Sexarbeiter*innen und ihren Kunden und betrachtet ihn zudem als massiven Versuch einer Aushebelung des Grundrechts der Berufsfreiheit von Sexarbeiter*innen (Art. 12 Abs. 1 GG).

Statt eines weiteren Ausbaus der mittlerweile seit 170 Jahre betriebenen und allenthalben gescheiterten strafrechtlichen Reglementierung von Prostitution bedürfe es endlich einer Legalisierung auf der Grundlage der rechtlichen Gleichbehandlung von Prostitution mit anderen Berufen.

An moralisierenden Tugendgesetzen nach Art des ‚Nordischen Modells' der Freierbestrafung bestehe hierzulande kein Bedarf, so Doña Carmen. Sie lösen keine Probleme, sondern schaffen nur neue. Wer als „menschenunwürdig" empfundene Zustände in dieser Branche beenden wolle, könne dies jederzeit auch ohne eine Illegalisierung von Prostitution tun. Dazu bedürfe es keines Wechsels zum „Nordischen Modell". Doña Carmen e.V. erinnert die CDU/CSU an die Aussage von Ursula von der Leyen, die 2007 im Deutschen Bundestag erklärte: „Im weltanschaulich neutralen Staat des Grundgesetzes ist die freiwillige Ausübung der Prostitution daher solange als autonome Entscheidung vom Recht zu respektieren, als keine Rechte anderer verletzt werden. Die eigenverantwortlich ausgeübte Prostitution verstößt nicht automatisch gegen die Menschenwürde der Prostituierten. Da die freie Selbstbestimmung Ausdruck der Menschenwürde ist, bestimmen der oder die Einzelne zuallererst selbst, was ihre Würde ausmacht."

Doña Carmen e.V. fordert die CDU/CSU auf, von ihrem unsäglichen Antrag Abstand zu nehmen und ihre Verbotspläne zu beerdigen.

Pressemitteilung 10.9.2024