Frankfurt und ihre Bewohner*innen brauchen eine Informationsfreiheits- bzw. Transparenzsatzung

Alle Bürger*innen haben ein Recht auf Transparenz staatlichen, auch kommunalen, Handelns. Nur wer sich informieren kann, ist in der Lage fundierte eigene Entscheidungen zu treffen und behördliche Entscheidungen einfacher nachzuvollziehen.

Von dieser Maxime ausgehend hat Walter Schmidt, Vorsitzender der Bürgervereinigung Seckbach e. V. (BVS) und aktives Mitglied der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main, auf dem Ideenportal der Stadt Frankfurt die Forderung nach einer Informationsfreiheits- bzw. Transparenzsatzung eingebracht (siehe https://www.ffm.de/frankfurt/de/ideaPtf/45035/single/1580).

Walter Schmidt dazu: „In Hessen gibt es seit Mai 2018 ein Informationsfreiheitsgesetz. Trotzdem fehlt für interessierte Frankfurter Bürger*innen auch weiterhin eine Rechtsgrundlage, um Informationen über das Handeln und die Entscheidungen des Magistrats der Stadt Frankfurt und seiner Fachämter und -betriebe einzusehen bzw. zu erhalten. Ursache dafür ist die Ausnahmeregelung im Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz, wonach Städte und Gemeinden nur dann Informationsfreiheit und Transparenz sicherstellen müssen, wenn sie dazu eine eigene Satzung beschließen. Dazu sind der Magistrat und die Mehrheit der Stadtverordneten bislang nicht bereit.“

Inzwischen haben mehr als 250 Frankfurter*innen, darunter Vertreter*innen von Bürger- und Mieterinitiativen und sowie Stadtverordnete und Ortsbeiratsmitglieder von FDP, Grünen, Linken, Partei und Piraten die Idee unterstützt. Und noch bleibt eine Woche Zeit, um weitere Unterstützer*innen zu finden.

Roland Schäfer, einer der Sprecher der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main erklärt: „Wir Frankfurter*innen brauchen eine Informationsfreiheits- bzw. Transparenzsatzung. Wenn einzelne Bürger*innen sich in ihrer Kommune über Arbeitsanweisungen für Behördenmitarbeiter*innen, Entscheidungen und ihre Hintergründe, Gutachten, Kostenkalkulationen, Planungen, Protokolle, Richtlinien usw. informieren Bürgerinitiativen und Vereine für ihre Arbeit auf gesicherte amtliche Informationen zurückgreifen und Journalist*innen zuverlässige Daten und Unterlagen beziehen können, dann hat die gesamte Gesellschaft einen Nutzen: Entscheidungen der öffentlichen Verwaltung werden transparent; Information schafft Vertrauen in staatliches Handeln; die Demokratie wird gestärkt.“

Nach den selbst gesetzten Maßgaben des Magistrats muss sich dieser mit der Forderung nach einer Informationsfreiheits- bzw. Transparenzsatzung auseinandersetzen, die Forderung vom zuständigen Fachdezernat prüfen und mit einer Stellungnahme sowie einem Vorschlag zur Umsetzung versehen und im Magistrat der Stadt Frankfurt zur Entscheidung vorlegen.

Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main hat den Entwurf einer entsprechenden Satzung erarbeitet (siehe https://ddrm.de/wp-content/uploads/Mustersatzung-Transparenz-Informationsfreiheit-2019-12-final.pdf). Sie ist die inhaltliche Grundlage der Forderung nach einer Frankfurter Informationsfreiheits- bzw. Transparenzsatzung.

dieDatenschützer Rhein Main, Pressemitteilung, 9. Dezember 2020