Die Streichung des §219a StGB – ein erster Schritt in die richtige Richtung

erstellt von vdää — zuletzt geändert 2022-02-12T10:33:56+02:00
Der Verein demokratischer Ärzt*innen begrüßt den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Justiz zur Abschaffung des §219a StGB. Dies ist ein längst überfälliger und notwendiger Schritt zu mehr Rechtssicherheit für Ärzt*innen bei der Information, Aufklärung und Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen.

Es ist jedoch nur ein erster Schritt in die richtige Richtung. Weiterhin sind Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland im Strafgesetzbuch geregelt: Sie gelten damit immer noch als Tötungsdelikte und sind nur unter bestimmten Bedingungen straffrei. Aufgrund dieser rechtlichen Grauzone ist die medizinische Versorgungslage in vielen Regionen weiterhin unzureichend und damit der Versorgungsauftrag nicht erfüllt. Dazu erklärt Therese Jakobs aus dem Vorstand des vdää*: „Medizinisches Wissen und praktische Fertigkeiten zu Schwangerschaftsabbrüchen finden bis heute kaum Platz in der Aus- und Weiterbildung von Ärzt*innen,  Menschen und Organisationen, die über Schwangerschaftsabbrüche aufklären und beraten, sie durchführen und durchführen lassen, werden angegriffen, attackiert und stigmatisiert.“

Immer noch bestehen rechtskräftige Urteile gegen Ärzt*innen auf der Grundlage von §219a StGB. Ein abschließendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts anlässlich der eingegangenen Beschwerden steht noch aus und wird, so bleibt zu hoffen, die Urteile aufheben und den §219a für verfassungswidrig erklären.

Es ist daher weiterhin mehr als notwendig, die Debatten um reproduktive Rechte und körperliche Selbstbestimmung fortzuführen.

Wir fordern die umgehende Einrichtung der im Koalitionsvertrag angekündigten Kommission zur Erarbeitung von „Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches“. Es mangelt nicht an Expert*innen zu diesem Thema aus zivilgesellschaftlichen und medizinischen Fachkreisen. Wir möchten hierzu die wertvolle Arbeit und das Engagement von Doctors for Choice, dem Arbeitskreis Frauengesundheit, dem Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung sowie den zahlreichen Einrichtungen von Profamilia und feministischen Familienplanungszentren hervorheben.

Der vdää* fordert eine flächendeckende medizinische Versorgung zu Schwangerschaftsabbrüchen auf der Grundlage der besten wissenschaftlichen Evidenz. Notwendige Voraussetzung hierfür ist die konsequente Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und damit die Streichung des §218 StGB. Auf gesellschaftspolitischer Ebene bedarf es Maßnahmen zum Abbau von Stigmatisierung der ungewollt Schwangeren als auch deren Berater*innen und Behandler*innen. „Wir wollen eine Gesellschaft, die Frauen* und Schwangeren selbstverständlicherweise das Recht auf körperliche Selbstbestimmung gewährt und zugesteht“, so Jakobs weiter.

Pressemitteilung 10.02.2022