Der überdimensionierte Kontroll- und Überwachungsansatz gehört auf den Prüfstand
In einer Erklärung aus Anlass des Internationalen Hurentags am 2. Juni weist Doña Carmen e.V., Verein für die sozialen und politischen Rechte von Prostituierten, auf die Herausforderungen hin, denen sich die öffentliche Debatte um Prostitution aktuell stellen muss.
So heißt es in der Erklärung des Vereins, dass der Kontroll- und Überwachungsansatz des Prostituiertenschutzgesetzes maßlos überdimensioniert und damit unangemessen ist:
„Statt der im Entwurf des Prostituiertenschutzgesetzes vermuteten 200.000 Sexarbeiter*innen weist die aktuelle Prostitutionsstatistik zuletzt (2024) zum Stichtag 31.12.2023 gerade mal 30.636 registrierte Sexarbeiter*innen aus. Und statt der ursprünglich vermuteten 11.700 Prostitutionsgewerbe (Drucksache 18/8556, S. 38) werden aktuell gerade mal 2.312 Prostitutionsgewerbe gezählt."
Ebenso wie die übertriebene „Schutz-Ideologie" des Prostitutionsgesetzes (Stichwort Zwangsregistrierung von Sexarbeiter*innen, Hurenpass etc.) gehöre auch das bestehende Sonderstrafrecht zu Prostitution auf den Prüfstand. Der so oft beschworenen „Rotlicht-Kriminalität" kommen zusehends die Opfer der entsprechenden Strafdelikte abhanden. In den letzten 25 Jahren ist deren Zahl um über 80 % weniger geworden. Laut Statistischem Bundesamt hat es 2023 bundesweit gerade einmal 41 Verurteilungen bei Delikten des prostitutionsspezifischen Sonder-Strafrechts gegeben.
Die rechtliche Gleichstellung von Prostitution mit anderen Berufen, für die sich der Verein Doña Carmen schon seit Jahren stark macht, erfordert eine Abschaffung des prostitutionsspezifischen Sonder-Strafrechts, eine Regulierung des Prostitutionsgewerbes in Anlehnung an das geltende Gewerberecht (nicht aber in Abweichung von demselben) sowie die Anerkennung selbständig ausgeübter Prostitution als freiberufliche Tätigkeit.
Hier der link zur Dona-Carmen-Erklärung: https://www.donacarmen.de/internationaler-hurentag/#more-3216
Pressemitteilung 30.5.2025