Corona-Virus & Co.

erstellt von Doña Carmen — zuletzt geändert 2020-03-06T17:53:31+01:00
Für bessere Rahmenbedingungen für die medizinische Grundversorgung von Prostitutionsmigrantinnen!

Doña Carmen fordert substanziell bessere Rahmenbedingungen für die medizinische Grundversorgung von Prostitutionsmigrantinnen!

 In Anbetracht der Ausbreitung des Corona-Virus und der damit einhergehen-den allgemeinen Verunsicherung fordert Doña Carmen e.V. die politisch Verantwortlichen auf, die seit Längerem zu beobachtende Verschlechterung der medizinischen Versorgung von Prostitutionsmigrantinnen nicht weiter billigend in Kauf zu nehmen.

 Seit Jahren wird die für Prostitutionsmigrantinnen wichtige Möglichkeit einer freiwilligen, anonymen und meist kostenfreien gesundheitlichen Beratung sowie die Möglichkeit der Inanspruchnahme aufsuchender Arbeit seitens der damit betrauten Gesundheitsbehörden sehenden Auges an die Wand gefahren.

 Laut einer Studie des SPI aus dem Jahr 2018 lag die durchschnittliche Personalausstattung eines Fachdienstes für HIV und sexuell übertragbare Krankheiten bei den bundesdeutschen Gesundheitsämtern im Jahr 2000 noch bei 5,1 Stellen. Im Jahr 2016 waren es im Schnitt lediglich 3,9 Stellen. Das entspricht einem Stellenabbau in der Größenordnung von fast 23 %.

 Während im Jahr 2000 noch 41 % der seinerzeit vom SPI befragten Gesundheits-ämter angaben, aufsuchend im Prostitutionsgewerbe unterwegs zu sein, waren es laut einer Studie des Robert-Koch-Instituts im Jahr 2012 nur noch 20 % der befragten Gesundheitsämter. Für das Jahr 2016 kam der Abschlussbericht der SPI-Studie von 2018 ebenfalls auf lediglich 21 % der befragten Gesundheitsämter, die diese Leistungen überhaupt noch anbieten.

 Die Umsetzung des unsäglichen Prostituiertenschutzgesetzes hat mit der Etablierung der §-10-Zwangsberatungen mittlerweile eine Parallelstruktur geschaffen, die geeignet ist, den freiwilligen, anonymen und kostenlosen Beratungsangeboten nach § 19 Infektionsschutzgesetz den Todesstoß zu versetzen.

 So ergab im Oktober 2019 eine von Doña Carmen e.V. durchgeführte telefonische Befragung von 131 Gesundheitsämtern, dass lediglich 17 % von sich aus eine freiwillige, anonyme STD-Beratung offerieren. In aller Regel werden Sexarbeiter/innen mittlerweile gleich auf die obligatorische §-10-Zwangsberatung nach Prostituiertenschutzgesetz verwiesen, auch wenn sie gar nicht danach gefragt haben. Obwohl 66 % der kontaktierten Gesundheitsämter nach eigenen Angaben eine anonyme STD-Beratung anbieten, vermittelten drei Viertel dieser Ämter bei Anruf direkt in die obligatorische §-10-Zwangsberatung nach ProstSchG. Das Bestehen einer anonymen und kostenfreien STD-Beratung bleibt unerwähnt.

 Das alles sind alarmierende Signale. Diesen problematischen Entwicklungen muss Einhalt geboten werden. Dass anonyme Beratungsangebote für Sexarbeiter/innen ausgesprochen wichtig sind, beweist nicht zuletzt die Tatsache, dass über 90 % der 2.800 bis Juli 2019 in Frankfurt zwangsregistrierten Sexarbeiter/innen nach Angaben des Magistrats der Stadt einen Alias-Ausweis beantragt haben.

 Mit dem Prostituiertenschutzgesetz hat man mittlerweile eine Situation geschaffen, in der Sexarbeiter/innen Gesundheitsämter immer häufiger nur noch dann aufsuchen, wenn der gesetzliche Registrierungszwang es erfordert. Die dabei tätigen Mitarbeiter/innen der Gesundheitsämter sind in den seltensten Fällen qualifiziertes medizinisches Fachpersonal, sondern in der Regel Verwaltungsangestellte oder Sozialpädagogen.

 Gleichzeitig kommt es immer wieder vor, dass Gesundheitsämter die eigentlich den Ordnungsbehörden vorbehaltene Aufgabe der Ausstellung von Hurenpässen willig übernehmen (z. B. die Gesundheitsämter Saarbrücken, Stuttgart, Frankfurt etc.) und sich damit bis zur Kenntlichkeit mit dem repressiven Grundansatz des ProstSchG identifizieren.

 Die Verortung der gesundheitlichen Zwangsberatung nach § 10 ProstSchG in der Verantwortung der bei den Gesundheitsämtern angesiedelten „Sozialpsychiatrischen Dienste“ (so praktiziert in den Gesundheitsämtern Offenbach, Marburg-Biedenkopf, Gelnhausen, Remscheid etc.) tut ein Übriges, um die Stigmatisierung von Sexarbeiter/innen perfekt zu machen. So lässt sich kein Vertrauen von Sexarbeiter/innen in die Institutionen des öffentlichen Gesundheitsdienstes aufbauen.

 Es gilt, all den hier aufgezeigten problematischen Tendenzen eines Abbaus der medizinischen Grundversorgung insbesondere für Prostitutionsmigrantinnen einen Riegel vorzuschieben.

 Angesichts all dieser bedenklichen Tendenzen sollte niemand daherkommen und versuchen, die Verantwortung für die Ausbreitung irgendwelcher Infektionskrankheiten den Anbieter/innen sexueller Dienstleistungen in die Schuhe zu schieben.

 Deshalb fordert Doña Carmen e.V.:

 ► Änderung von § 19 Infektionsschutzgesetz: Garantierter Rechtsanspruch auf anonyme und kostenfreie STI-Beratung und aufsuchende Arbeit in allen 81 Städten mit über 100.000 Einwohnern!

 ► Schluss mit der Stigmatisierung von Sexarbeit durch Zwangsberatungen in

der Verantwortlichkeit eines ‚Sozialpsychiatrischen Dienstes“!

 ► Sofortige Einstellung des Abkassierens von Gebühren in Höhe von bis zu 50 € für eine gesundheitliche Zwangsberatung nach dem Prostituiertenschutzgesetz wie derzeit praktiziert in Hessen, Rheinland-Pfalz und Bayern!

 ► Einsatz von medizinischem Fachpersonal bei der Beratung von Sexarbeiter/innen!

 ► Abschaffung des Prostituiertenschutzgesetzes! Für eine vollständige Legalisierung von Prostitution und die rechtliche Gleichbehandlung mit anderen Berufen!

Doña Carmen e.V., Pressemitteilung, 5. März 2020

Dona Carmen e.V.