Corona-Heuchler stoppen – Für eine ungehinderte Berufsausübung in der Sexarbeit!

erstellt von Doña Carmen e.V. — zuletzt geändert 2021-06-02T13:24:12+02:00
Doña Carmen e.V., Verein für die sozialen und politischen Rechte von Prostituierten, fordert anlässlich des diesjährigen Internationalen Hurentages ein Ende der Corona-Heuchelei auf Kosten von Sexarbeiter*innen und die Rückkehr zum Regelbetrieb im Prostitutionsgewerbe!

Aktuell sind in Deutschland in 14 von 16 Bundesländern Prostitutionsstätten trotz erheblich gesunkener Corona-7-Tages-Inzidenzen (vom Höchstwert 198/100.000 am 22.12. 2020 auf aktuell 35/100.000) und trotz erheblicher Zunahme der Zahl Geimpfter (von 188.000 zu Jahresbeginn auf nunmehr 35,4 Mio.) weiterhin geschlossen.

Nur in Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen dürfen Bordelle (in Kreisen unter 50 bzw. 35 Corona-Fällen pro 100.000 Einwohnern) wieder öffnen, voraussichtlich gefolgt von Berlin am 18.06.2021. In den verbleibenden 13 Bundesländern aber sind Bordell-Öffnungen selbst in den vorliegenden Stufenplänen für eine inzidenzbasierte Lockerungspolitik – soweit es solche Pläne überhaupt gibt – weder vorgesehen noch angedacht.

Dabei ist sehr wohl bekannt, dass Bordelle ein vergleichsweise sicherer Ort für sexuelle Dienstleistungen sind. Sie sind Einrichtungen mit überschaubaren 1:1-Kontakten. Gearbeitet wird nicht wie in Großraumbüros, sondern jede Sexarbeiter*in hat ein Einzelzimmer zur Verfügung. Bordelle sind keine Kaufhäuser mit Menschenschlangen an den Kassen. Hier herrscht kein Gedränge wie in U- und S-Bahnen. Sie sind im Unterschied zu Seniorenheimen, Sammelunterkünften oder Fleisch- und Eisfabriken erwiesenermaßen keine Covid-19-Hotspots. Hinzu kommt: Spätestens seit den Erfahrungen mit HIV sind Prostitutionsstätten im Umgang mit Hygiene-Vorgaben äußerst erfahren. Was ansonsten legal ist – kommerzielle Dating-Plattformen dürfen betrieben werden! –, soll ausgerechnet im Falle von Prostitution verboten sein, obwohl es nicht den geringsten Beleg dafür gibt, dass Prostitutionsstätten ein Corona-„Super-Spreader“ wären.

All das aber hindert Bundes- und Landespolitiker*innen jeglicher Couleur nicht daran, eine rücksichtslose Politik der Existenzvernichtung gegenüber rund 90.000 Sexarbeiter*innen und ihren Familien zu betreiben. Gezielt beraubt man sie der Möglichkeiten zur Nutzung ihrer beruflichen Infrastruktur und nutzt dabei perfide den Umstand, dass Sexarbeiter*innen hierzulande keine starke Lobby haben. So treibt man die Betroffenen systematisch ins Elend.

Dabei agieren Landespolitiker*innen mittels Corona-Verordnungen als Wiederholungs- und Serientäter: Stets aufs Neue praktizieren und bestätigen sie die offenkundige rechtliche Ungleichbehandlung des Prostitutionsgewerbes gegenüber Betrieben sonstiger körpernaher Dienstleistungen, die in sämtlichen Bundesländern längst wieder zugelassen sind.

Aber die Bordelle lässt man zu – ja nach Bundesland mittlerweile schon 340 bis 440 Tage. Allen voran die größte Corona-Heuchlerin im Land, Manuela Schwesig (SPD), die in Mecklenburg-Vorpommern mit der bundesweit niedrigsten 7-Tages-Inzidenz von 15/100.000, Bordelle weiterhin geschlossen hält: Zusammen mit Hessen kann sie den Spitzenwert von 447 Tage einer durchgängigen Schließung von Prostitutionsstätten vorweisen!

Wenn Bordelle angesichts der auf breiter Front sinkenden Inzidenzwerte nicht wieder geöffnet werden – Hygienekonzepte liegen überall vor! –, so darf man mit Fug und Recht davon ausgehen, dass unter dem Vorwand der Schutzes vor Corona ganz andere Ziele mitverfolgt werden als nur die des Gesundheitsschutzes. Wenn die Politik trotz stark rückläufiger Corona-Inzidenzen mit dem Prostitutionsgewerbe und den darin tätigen Sexarbeiter*innen weiterhin so umgeht wie bisher, darf man davon ausgehen, dass Corona auch in anderen gesellschaftlichen Bereichen für Ziele missbraucht wird, die von der Politik nicht offengelegt werden.

Doña Carmen e.V. erklärt ganz deutlich: Für eine Politik der maximalen Existenzvernichtung und der rücksichtlosen Zerstörung der prostitutiven Infrastruktur haben weder die Bundesregierung, noch die Landesregierungen ein Mandat.

Im Gegenteil: Sexarbeiter*innen haben Anspruch auf das grundgesetzlich geschützte Recht auf freie berufliche Betätigung. Wir fordern, dass die Politik dieses Grundrecht respektiert, anstatt es weiter auszuhebeln, eine ganze Berufsgruppe rechtlos zu stellen und ins Elend zu treiben!

Pressemitteilung 01.06.2021