CDU/CSU-Forderung nach Berufsverbot für unter 21-jährige Sexarbeiter*innen spekuliert auf ahnungslose Öffentlichkeit

erstellt von Doña Carmen e.V. — zuletzt geändert 2021-02-12T18:14:45+01:00
Der Bundestags-Wahlkampf lässt grüßen: Alle vier Jahre wird wieder eine Schippe draufgelegt, wenn es um die Beschneidung der Rechte von Sexarbeiter*innen geht.

 In einem Positionspapier forderte die Unionsfraktion von CDU/CSU am 10. 02.2021 ein Mindestalter von 21 Jahren für Sexarbeiter*innen. Ein alter Hut: Mit dieser Forderung ist die CDU/CSU bereits 2016 gescheitert. Nun wird die Forderung erneut aufgewärmt und die Öffentlichkeit damit zum Narren gehalten. Denn die Begründung für dieses Anliegen, man wolle damit den „Kampf gegen Menschenhandel“ stärken, ist dämliche Bauernfängerei. Sie hält keinem Faktencheck stand.

Zum „Menschenhandel“ in Prostitution: 2019 gab es laut Verurteilten-Statistik des Statistischen Bundesamts in Wiesbaden bundesweit gerade einmal 57 verurteilte Täter bei „Menschenhandel / Zwangsprostitution“. 20 Jahre zuvor waren es noch dreimal so viel. Das Verhältnis mutmaßlicher Opfer zu Tatverdächtigen liegt seit Jahrzehnten bei 1: 1,2. Mit anderen Worten: Es dürften in Deutschland pro Jahr kaum mehr als 60 bis 70 gerichtlich bestätigte Opfer von „Menschenhandel“ in der Prostitution geben. Das sind etwa 0,08 % aller rund 90.000 hierzulande tätigen Sexarbeiter*innen, mithin eine Größenordnung im Promillebereich.

Dabei ist zu bedenken: Bei den unter 21-Jährigen Sexarbeiter*innen muss gar keine Gewalt im Spiel sein, um als „Opfer von Menschenhandel“ klassifiziert zu werden. Es reicht schon, wenn eine unter 21-jährige Sexarbeiter*in von einer dritten Person zur Aufnahme und Fortsetzung der Prostitutionsstätigkeit angehalten wird.

Es fragt sich, warum die CDU/CSU eigentlich – wenn es ihr doch nur um „Menschenhandel“ geht – nicht auch die Tätigkeit unter 21-Jähriger in der Baubranche und als Haushaltshilfen verbietet. Denn immerhin sollen sich dort nach Angaben des BKA die meisten Fälle von „Menschenhandel zum Zwecke er Arbeitsausbeutung“ finden.

Seit mehr als zwei Jahrzehnten fallen die Kriminalitätsraten im Prostitutionsgewerbe – da braucht es keine unsinnigen, Sexarbeiter*innen entmündigende und ihre Grundrechte einschränkende Vorschläge der CDU/CSU. Die laut Polizeilicher Kriminalstatistik ständig sinkende Kriminalitätsrate im Prostitutionsgewerbe ist der CDU/CSU schon seit langem ein Dorn im Auge, weil es ihrem angestaubten Sex & Crime-Weltbild widerspricht.

Wenn dann der „Rechtsexperte“ der Bundestagsfraktion, ein Herr Luczak, gar von „kriminellen Bandenstrukturen im Rotlichtmilieu“ faselt, dokumentiert er profunde Unkenntnis. Denn laut jüngstem „Lagebericht Organisierte Kriminalität“ des BKA machten OK-Verfahren zur „Kriminalität im Nachtleben“ im Jahre 2000 noch 85 der insgesamt 854 Verfahren (10 %) aus. Im Jahre 2019 waren es nur noch 8 von 579 Verfahren (1,4 %). Binnen 20 Jahren ein Rückgang um 91 %. Vielleicht macht sich die Bundestagsfraktion der CDU/CSU erst einmal mit den Fakten vertraut, bevor sie ihre geballte Unkenntnis der Öffentlichkeit offenbart.

Zu bedenken ist ferner: Laut Statistischem Bundesamt liegt der Anteil unter 21-jähriger Sexarbeiter*innen an allen 40.400 zwangsregistrierten Prostituierten bei gerade einmal 5 %. Das sind rund 2.200 Frauen bundesweit. Nur in 0,5 % aller Fälle wurde 2019 den unter 21-jährigen, die sich registrieren ließen, der Hurenpass wegen Bedenken zuständiger Behördenmitarbeiter*innen nicht ausgestellt. Bei 99,5 % der sich anmeldenden, unter 21-jährigen Sexarbeiter*innen bestanden dagegen keine behördlichen Bedenken. Warum sollte man also erwachsenen Frauen die Ausübung der Prostitution verbieten?

Die Fakten verdeutlichen: Die CDU/CSU pickt sich mit den unter 21-jährigen Sexarbeiter*innen mal wieder ein Bauernopfer heraus, um eine politische Forderung ohne jegliche inhaltliche Substanz hinauszuposaunen. Das dient nicht der Stärkung des „Kampfs gegen Menschenhandel“, sondern ist primitive Klientelpolitik, um die Alice-Schwarzer-Truppe im Vorfeld des kommenden Wahlkampfs als konservative Fußtruppe an die CDU/CSU zu binden.

Der Gipfel der Dreistigkeit und der gemeingefährlichen Dummheit von CDU/CSU aber ist, dass sich nach ihren Vorstellungen Prostitutionskunden künftig „die Anmeldung der Prostituierten nachweisen lassen“ sollen. Da ist er wieder: der patriarchale Kontrollwahn der Männer-Partei CDU. Ausgerechnet die Prostitutionskunden, denen man ansonsten am liebsten die Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen verwehren möchte, sind nach den Vorstellungen von CDU/CSU gerade mal gut genug, als Hilfssheriff im Bordell Dienst zu schieben und die dort tätigen Frauen zu kontrollieren.

Anstatt unter 21-jährige Sexarbeiter*innen ständig weiter zu entrechten, fordert

Doña Carmen e.V. die vollständige Beseitigung aller Paragrafen im Strafrecht und Prostituiertenschutzgesetz, die unter 21-jährige Sexarbeiter*innen rechtlich diskriminieren!

Pressemitteilung, 11. Februar 2021