Bündnis #Mietenwahnsinn-Hessen fordert Rücknahme der Mieterhöhungen der Nassauischen Heimstätte in der Pandemie

erstellt von Bündnis Mietenwahnsinn-Hessen — zuletzt geändert 2021-02-01T13:00:54+02:00
Nassauische Heimstätte verlangt während des Corona-bedingten Lockdowns Mieterhöhungen in Frankfurt-Nordweststadt

Im vergangenen Jahr hatte die Nassauische Heimstätte pandemiebedingt noch auf Mieterhöhungen verzichtet. Kurz vor Weihnachten, der zweite Lockdown hatte gerade erst begonnen, versendete die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft dann jedoch Mieterhöhungen von bis zu 15 Prozent an 396 Haushalte in der Frankfurter Nordweststadt.

Das Bündnis Mietenwahnsinn Hessen fordert die Rücknahme der Mieterhöhungen und die Einhaltung des bei der Nassauischen Heimstätte seit 2019 gültigen Mietenstopps. Die Mieterhöhungen treffen die Mieter_innen, die schon vor der Pandemie finanziell überwiegend schwach aufgestellt waren, besonders hart. Wegen der zur Eindämmung der Pandemie nötigen Maßnahmen arbeiten viele seit Monaten in Kurzarbeit, einige sind sogar in die Arbeitslosigkeit hineingeraten. „In dieser Situation die Miete zu erhöhen ist einer öffentlichen Wohnungsbaugesellschaft nicht würdig, die auf dem Frankfurter Wohnungsmarkt eine Vorbildfunktion hat und entsprechend hessenweit Mieterhöhungen aussetzen muss, bis sich die wirtschaftliche Situation der Mieter_innen stabilisiert hat.", kommentiert Conny Petzold vom Verein Mieter helfen Mietern Frankfurt e.V.

„Wir fordern die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft auf, den seit 2019 gültigen Mietenstopp nicht auszuhöhlen.", unterstreicht Gert Reeh, 1. Vorsitzender des Landesverbandes Hessen des Deutschen Mieterbundes. Der Mietenstopp bei der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft begrenzt Mieterhöhungen zwischen 2019 und 2023 auf maximal fünf Prozent. Der Presse ist zu entnehmen, dass bisher nur ca. einem Drittel der 396 von den Mieterhöhungen betroffenen Mietparteien die Deckelung der Mieterhöhungen auf max. fünf Prozent zu Gute kommt. Die Mehrheit der in der Nordweststadt ausgesprochenen Mieterhöhungen liegt hingegen zwischen 5 und 15 Prozent. „Es zeigt sich, dass ein Mietenstopp einkommensunabhängig gelten muss. Die Nassauische Heimstätte hat ein Bürokratiemonster geschaffen, bei dem jede Mietpartei die Bedürftigkeit individuell nachweisen muss. Wer das nicht ausreichend belegen kann oder nicht rechtzeitig antwortet, wird vom Mietenstopp ausgeschlossen", kritisiert Conny Petzold vom Verein Mieter helfen Mietern Frankfurt e.V. Denn wer die Einkommensnachweise zu spät einreicht, wird von der Nassauischen Heimstätte mit den Worten „Nach Fristablauf eingehende Formulare zur Einkommensabfrage werden von uns grundsätzlich nicht akzeptiert." abgewiesen.

„Die Nassauische Heimstätte muss ihrer Verantwortung als öffentliche Wohnungsgesellschaft nachkommen und die ausgesprochenen Mieterhöhungen in der Nordweststadt sofort zurücknehmen! Die Aufsichtsratsmitglieder Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir und Oberbürgermeister Peter Feldmann müssen den Mieterinnen und Mietern zu ihrem Recht verhelfen.", fasst Gert Reeh, 1. Vorsitzender des Landesverbandes Hessen des Deutschen Mieterbundes die Forderungen des Bündnis Mietenwahnsinn Hessen zusammen.

Das Bündnis #Mietenwahnsinn-Hessen ruft dazu auf, die online-Petition „Mietenstopp für alle" zu unterzeichnen. Die Petition fordert einen Mietenstopp für alle Wohnungen in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten. In den nächsten fünf Jahren sollen die Mieten dort um maximal ein Prozent pro Jahr steigen dürfen.
Nähere Informationen zur Petition: Petition Mietenstopp für Alle (petition-mietenstopp.de)

Das Bündnis #Mietenwahnsinn-Hessen ist ein Zusammenschluss von mehr als 40 Mieter*innen-vereinen und -initiativen, Wohlfahrtsverbänden, Gewerkschaften, Studierendenvertretungen und anderen Gruppen, die für ein solidarisches Miteinander einstehen. Es hat sich 2018 gegründet und fordert eine Wohnungspolitik, bei der Interessen der Mieter*innen im Vordergrund stehen und nicht die der Wirtschaft.

Schon im Vorfeld der vorigen Landtagswahl hat es einen Forderungskatalog entwickelt und die Landespolitik zum grundsätzlichen Umsteuern aufgefordert. Da sich die Probleme auf dem Wohnungsmarkt jedoch seitdem ungebremst weiter verschärfen, hat es inzwischen die Vergesellschaftung renditeorientierter Wohnungskonzerne mit mehr als 3000 Wohneinheiten gemäß Artikel 15 des Grundgesetzes als weitere Forderung ergänzt.

Pressemitteilung 1.2.2021