Bei Beherbergungsverboten entscheiden Gerichte zeitnah

erstellt von Dona Carmen e.V. — zuletzt geändert 2020-10-18T20:10:40+02:00
Eilverfahren zur Öffnung von Prostitutionsstätten werden verschleppt!

 Man reibt sich die Augen: In den Bundesländern Niedersachsen, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein waren zuständige Oberverwaltungsgerichte in der Lage, binnen Wochenfrist über das allenthalben strittige Beherbergungsverbot in den betreffenden Bundesländern zu urteilen. In Niedersachsen in der Zeit vom 9.10 bis 15.10.2020, in Schleswig-Holstein in der Zeit vom 7.10 bis 14.10 2020.

Für eine „Eilentscheidung“ zur Frage der Öffnung von Prostitutionsstätten dagegen benötigt der zuständige Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel glatt die zehnfache Dauer, nämlich mehr als 70 Tage – um nichts zu entscheiden!

Seit dem 6. August 2020 (!) ist dort ein „Eilverfahren“ anhängig, in dem es darum geht, die durch die Corona-Verordnungen des Landes Hessen seit März verfügte Komplettschließung von Prostitutionsstätten zu kippen. Doch die für den Fall zuständige Richterin hat erst einmal bis zum 19.10.2020 Urlaub genommen...

Hessen ist neben Mecklenburg-Vorpommern das letzte Bundesland mit einer nach wie vor bestehenden Untersagung des Betriebs von Prostitutionsstätten. Alle übrigen vierzehn Bundesländer haben das auch dort vorher bestehende Komplettverbot von Prostitutionsstätten längst aufgegeben.

Wenn es um die Existenz von Sexarbeiter/innen geht, besteht zumindest in Hessen ganz offensichtlich kein Grund zur Eile – obwohl es sich auch hier um „Eilverfahren“ handelt, von denen im Hinblick auf Prostitutionsstätten gleich mehrere Verfahren in Hessen anhängig sind.

Derweil versuchen viele Sexarbeiter/innen, sich durch Gelegenheitsprostitution in informellen Strukturen über Wasser zu halten. Dies geschieht unter Bedingungen, die (nicht nur) unter dem Gesichtspunkt des Gesundheitsschutzes und der Vermeidung von Corona-Neuinfektionen alles andere als optimal sind. Für eine aufsuchende Arbeit der Gesundheitsämter nach § 19 Infektionsschutzgesetz – sofern diese von diesen Ämtern überhaupt noch ins Auge gefasst wird – sind die betroffenen Frauen längst nicht mehr erreichbar.

Gleichzeitig müssen die hiesigen Prostitutionsstätten wegen angeblich von ihnen ausgehender „gesundheitlicher Gefahren“ weiterhin geschlossen bleiben, obwohl es für diese Behauptung keinerlei evidenzbasierten Nachweis gibt! Das ist absurd.

Nichtsdestotrotz hat die Hessische Landesregierung die Verlängerung der Schließung von Bordellen um weitere dreieinhalb Monate, bis zum 31.01.2021, beschlossen. Die bis dahin dann insgesamt 10 Monate andauernde Schließung von Prostitutionsstätten kann nur als ein aus ideologischen Vorbehalten resultierender, gezielter Schlag gegen das Prostitutionsgewerbe gesehen werden, dem es um den wirtschaftlichen Ruin der dort tätigen Menschen, nicht aber um Gesundheitsschutz geht.

Der Umgang mit Prostitution – sowohl seitens der Landesregierung als auch seitens der Verwaltungsgerichtsbarkeit – ist Ausdruck schamloser Diskriminierung von Menschen, die im Prostitutionsgewerbe tätig sind.

Doña Carmen e.V. fordert vom zuständigen hessischen Sozialminister Klose (Die Grünen) sowie von der Verwaltungsgerichtsbarkeit die umgehende Öffnung aller Bordelle in Hessen! Mit dem elenden ‚Spiel auf Zeit‘ muss es ein Ende haben. Sexarbeiter/innen dürfen nicht länger als Menschen zweiter Klasse behandelt und gedemütigt werden. Ihr grundgesetzlich geschütztes Recht auf freie Berufsausübung muss respektiert werden!

Dona Carmen e.V., Pressemitteilung, 16. Oktober 2020