Ausländerbehörde zu einer Integrationsbehörde machen

erstellt von DIE LINKE. im Römer — zuletzt geändert 2019-04-01T18:17:45+01:00
Offener Brief gegen restriktive und teilweise rechtswidrige Praxis der Ausländerbehörde Frankfurt

In einem offenen Brief fordern Vertreter*innen von Verbänden, Wohlfahrtsverbänden, Bildungseinrichtungen und Initiativen in Frankfurt den Oberbürgermeister Peter Feldmann auf, gegen die restriktive und teilweise rechtswidrige Praxis in der Ausländerbehörde vorzugehen. Kritisiert werden die langen Wartezeiten auf Beschäftigungserlaubnisse, unrechtmäßige Arbeitsverbote, die die Behörde ausspricht, und die fortdauernde Rechtsunsicherheit für geduldete Auszubildende und Ausbildungsbetriebe.

Merve Ayyildiz, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Römer, schließt sich den Positionen an und solidarisiert sich mit den Verbänden und Einrichtungen: „Die Ausländerbehörde steht schon seit langem in der Kritik. Fast alle Fraktionen im Frankfurter Römer haben sich in Anträgen und Anfragen auf die gegenwärtig unhaltbare Situation bezogen. Doch der Ordnungsdezernent hat bisher keine Anstrengungen unternommen, um die Situation zugunsten der Betroffenen zu ändern. Jetzt wenden sich Unterzeichner*innen des offenen Briefes direkt an den Oberbürgermeister. Er ist nun gefordert, endlich etwas gegen die Missstände zu unternehmen. Es sollte ebenfalls in Betracht gezogen werden, ob die Ausländerbehörde nicht eher eine Integrations- denn eine Ordnungsbehörde ist. Eine Neuverortung würde eine Umstrukturierung mit sich bringen, die den Aufgaben der Ausländerbehörde gerechter werden würde, denn dann wäre das Amt für multikulturelle Angelegenheiten (AmkA) dafür verantwortlich. Dadurch würde auch ein Perspektivenwechsel stattfinden, der im Interesse der Betroffenen läge, statt deren Anliegen ordnungspolitisch zu betrachten und zu bearbeiten.”

DIE LINKE. im Römer, Pressemitteilung, 1.4.2019

 

Offener Brief zur restriktiven und teilweise rechtswidrigen Praxis der Frankfurter Ausländerbehörde bei Integrationsbemühungen von Flüchtlingen

Frankfurt, den 29.03.2019

Sehr geehrter Herr Feldmann,

Wir, Vertreter*innen von Verbänden, Wohlfahrtsverbänden, Bildungseinrichtungen und Initiativen in Frankfurt, die sich um die Integration von in Frankfurt lebenden Flüchtlingen bemühen, bitten Sie, gegen die integrationshemmende Praxis der Frankfurter Ausländerbehörde tätig zu werden.

Der Umgang der Frankfurter Ausländerbehörde mit Integrationsbestrebungen von Schutzsuchenden im Asylverfahren und Geduldeten ist wesentlich restriktiver als bei anderen Ausländerbehörden in Hessen. Wir beobachten auch eklatante Rechtsverletzungen bei der Erteilung von Beschäftigungserlaubnissen und Ausbildungsduldungen. Folgende Mängel sind dabei besonders auffällig:

Lange Wartezeit auf Beschäftigungserlaubnisse

Viele der in Frankfurt lebenden Flüchtlinge, die auf den Ausgang des Asylverfahrens warten oder im Asylverfahren abgelehnt worden sind, bemühen sich um die Arbeitsmarktintegration. Diese wird ihnen von der Ausländerbehörde Frankfurt allerdings in vielen Fällen erschwert. So ist es keine Ausnahme, dass sie mehr als 6 Monate auf die notwendige Erteilung der Beschäftigungserlaubnis der Ausländerbehörde warten müssen, wenn sie eine Zusage von einem Unternehmen oder Ausbildungsbetrieb schon längst bekommen haben. Wenn die Betroffenen aus Sorge, dass die Arbeits- oder Ausbildungsstelle anderweitig vergeben werden könnte, nach der ausstehenden Bearbeitungsdauer fragen, gibt es keine Antwort; die Sachbearbeiter*innen sind nicht erreichbar oder erteilen keine Auskunft. Nicht nur die Betroffenen sind frustriert, die Unternehmen sind in dieser Situation oft gezwungen, andere Kandidaten*innen einzustellen, auch wenn sie von den ursprünglichen Bewerbern*innen überzeugt sind.

Unrechtmäßige Arbeitsverbote

Die Frankfurter Ausländerbehörde verschickt Briefe an Flüchtlinge im Klageverfahren oder geduldete Personen, in denen ohne jegliche gesetzliche Grundlage der Abbruch des bestehenden Beschäftigungsverhältnisses gefordert wird, oder Ihnen wird grundlos die Beschäftigungserlaubnis verweigert. So erhielten diverse Flüchtlinge aus unserer Beratungspraxis einen Brief mit dem Wortlaut: „Sehr geehrte/r Herr/Frau X, Sie beantragen die Änderung Ihrer Aufenthaltsgestattung, um einer Beschäftigung bei Firma Y in Frankfurt am Main nachzugehen. Diesem Antrag kann nicht entsprochen werden, da ihr Asylantrag abgelehnt und Ihre Abschiebung bereits angedroht wurde“. Dieser Brief entbehrt jeglicher gesetzlichen Grundlage. Die reine Ablehnung des Asylgesuchs und die Abschiebungsandrohung des BAMF stellen keinen im Gesetz begründeten Sachverhalt für ein Arbeitsverbot dar. Nach Ansicht der Sachbearbeiter*innen dürfte folglich keine in Deutschland geduldete Person arbeiten. Hierdurch werden die Betroffenen und die Betriebe zusätzlich verunsichert. Auch wenn diese Arbeitsverbote nicht haltbar sind, müssen die Betroffenen zunächst langwierige Klageverfahren abwarten und sind in der Zwischenzeit gezwungen, Sozialleistungen zu beziehen statt den Lebensunterhalt eigenständig sichern zu können.

Weiterhin keine Rechtssicherheit für geduldete Auszubildende und Ausbildungsbetriebe

Die Bundesregierung wollte mit der Einführung der Ausbildungsduldung im Jahr 2016 Rechtssicherheit für Geduldete und Ausbildungsbetriebe schaffen. Einer geduldeten Person, die eine Ausbildung aufgenommen hat, sollte demnach eine Ausbildungsduldung erteilt werden, die die Person für die Gesamtdauer der Ausbildung vor einer Abschiebung schützt. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung entsteht dann ein Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis, sofern die Person einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Beschäftigung nachgeht.

Wir müssen leider feststellen, dass die geforderte Rechtssicherheit ausgeblieben ist, was u. a. an einer restriktiven, teils sogar rechtswidrigen Entscheidungspraxis von Mitarbeitenden der Frankfurter Ausländerbehörde zusammenhängt. Trotz Erfüllung der Erteilungsvorrausetzungen wird die Ausstellung der Ausbildungsduldung in vielen Fällen verweigert. So verlangen die Mitarbeitenden der Ausländerbehörde oft fälschlicherweise die Vorlage des Heimatpasses für die Erteilung der Ausbildungsduldung. Zwar obliegt es Geduldeten durchaus grundsätzlich, bei der Erfüllung der Passpflicht und der Identitätsklärung mitzuwirken. Allerdings stellt die Vorlage eines Heimatpasses bei der Ausländerbehörde keine Erteilungsvoraussetzung für eine Beschäftigungserlaubnis bzw. eine Ausbildungsduldung dar.

Durch diese Praxis wird die gesetzliche Intention, die zur Einführung der Ausbildungsduldung geführt hat, konterkariert und die Regelung selbst überflüssig. Betroffene befürchten weiterhin, im laufenden Ausbildungsverhältnis abgeschoben zu werden, die Betriebe befürchten den Verlust ihrer Auszubildenden. Diese Praxis unterläuft unsere Arbeit. Unsere Anstrengungen, die Arbeitsaufnahme und die Integration der Ratsuchenden zu fördern, laufen somit ins Leere.

Daher fordern wir, dass in Zukunft sichergestellt wird, dass

  • bei der Frankfurter Ausländerbehörde entsprechend geschultes Personal arbeitet
  • das Personal der Frankfurter Ausländerbehörde Ermessensspielräume zu Gunsten der Betroffenen ausübt
  • das Personal sich an die Rechtslage hält
  • die Wartezeit auf die Arbeitserlaubnisse massiv verkürzt wird
  • Ausbildungsduldungen ausgestellt werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind
  • die Erreichbarkeit von Sachbearbeiter*innen und ein funktionsfähiges Beschwerdemanagement sichergestellt wird

Gerne erläutern wir unsere Kritikpunkte auch in einem persönlichen Gespräch.

Mit freundlichen Grüßen
i.A. Timmo Scherenberg(Geschäftsführer) Hessischer Flüchtlingsrat

Unterzeichnende Organisationen:

  • AWO Perspektive Bildung gGmbH
  • beramí e.V.
  • DaMigra e.V.
  • Frankfurter Rechtshilfekomitee fürAusländer e.V.
  • Gaby Hagmans, Caritasdirektorin Caritasverband Frankfurt e.V.
  • Hessischer Flüchtlingsrat
  • Jobs 4 Refugees
  • Michael Zimmermann-Freitag Regionalgeschäftsführer Der PARITÄTISCHE Frankfurt a.M.
  • Netzwerk konkrete SolidaritätTeachers on the road
  • VbFF e.V.

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