Aufforderung zur DNA-Abgabe in einem Blockupy-Strafverfahren
Im Zusammenhang mit den Repressalien und juristischen Nachwirkungen der Blockupy-Proteste von 2013, wurde bekannt, dass Polizeibehörden versuchen, auch hier den „genetischen Fingerabdruck“ einzuführen. Wir wurden darüber informiert, dass in den vergangenen Wochen ein Aktivist durch den Frankfurter Staatsschutz (K41) aufgefordert wurde, „freiwillig“ eine DNA-Probe zur „Identitätsfeststellung in zukünftigen Strafverfahren“ bei der Polizei abzugeben. Die Maßnahme steht im Kontext eines Strafverfahrens, in welchem dem Betroffenen vorgeworfen wird, während der Blockupy-Aktionstage 2013 eine Polizistin getreten und sich so einer „gefährlichen Körperverletzung“schuldig gemacht zu haben. Da der Aktivist der Vorladung zur DNA-Abgabe nicht nachgekommen ist, könnte als nächster Schritt ein richterlicher Beschluss zu einer DNA-Zwangsentnahme folgen.
Bis vor einigen Jahren wurden DNA-Analysen nur bei sogenannten Kapitalverbrechen wie „Mord“ oder „Vergewaltigung“ durchgeführt. Seit einiger Zeit lässt sich aber beobachten, dass die Polizei versucht, dieses Mittel auch als Standardmaßnahme in politischen Verfahren gegen die linke Szene einzuführen. So musste beispielsweise bereits 2011 ein Göttinger Antifa-Aktivist eine Probe seiner DNA abgeben. Im vergangenen Jahr wurden außerdem gegen neun Aktivist/innen, denen die Zugehörigkeit zu den Revolutionären Aktionszellen (RAZ) vorgeworfen wird, DNA-Zwangsabnahmen durchgeführt. All diesen Fällen ist gemeinsam, dass dieser weitreichende Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen allein auf Grund von laufenden Ermittlungsverfahren angeordnet wurde. Auch bei dem Aktivisten aus Frankfurt begründet die Polizei die Maßnahme einzig mit Verdachtsmomenten und Gefahrenprognosen.
Gespeichert werden die DNA-Identifizierungsmuster in einer zentralen DNA-Datenbank des Bundeskriminalamtes (BKA). Diese umfasst derzeit bereits knapp 1 Million Datensätze - und wächst jeden Monat um über 8.000 neue Einträge an. Zugriff auf die gespeicherten DNA-Muster haben dabei nicht nur Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden in Deutschland. Per Vertrag räumen sich elf Mitgliedstaaten der EU gegenseitig das Recht ein, auf ihre DNA-Dateien zuzugreifen, sodass eine europaweit vernetzte DNA-Datenbank entstanden ist.
Wir gehen davon aus, dass die Polizei diese Praxis auch in Hessen schrittweise zum Regelfall durchsetzen will. Bezogen auf den Umgang mit Blockupy entspricht dieser Vorstoß außerdem der aktuellen Linie der Frankfurter Polizei, hinter den Fassaden der öffentlichen Deeskalations-Rhetorik ein hartes Vorgehen gegenüber Blockupy-Demonstrant/innen aus dem Vorjahr voranzutreiben.
Wir bitten alle Leute, die im Rahmen von Blockupy oder im Zusammenhang mit anderen Protesten eine Vorladung zur Abgabe einer DNA-Probe erhalten, sich bei der AG Antirepression des Blockupy-Bündnisses (antirep@blockupy-frankfurt.org) zu melden.
Veranstaltungshinweis für Frankfurt:
Kleine Moleküle, großer Effekt? DNA und Repression
Datum und Zeit: 3. Juni 2014 - 19:30
Veranstaltungsort: Ehem. Polizeigefängniss Klapperfeld, Klapperfeldstr. 5, Frankfurt
Veranstalterin: RH Ffm
Die DNA Abnahme gehört mehr und mehr zur selbstverständlichen alltäglichen erkennungsdienstlichen Behandlung. Aus aktuellen Anlässen wollen wir euch rund um die DNA Abnahme, über Methoden der behördlichen Bewegungsschnüffelei und rechtliche Hintergründe informieren.
DNA-Sammelwahn stoppen!
Keine Zusammenarbeit mit Polizei und Justiz!