Arbeitsminister Heil zur Umsetzung des „Bürgergeld"

erstellt von Harald Thomé — zuletzt geändert 2022-05-30T11:23:50+01:00
und Erhöhung der Regelleistungen in SGB II/SGB XII und AsylbLG um rd. 10 %

Arbeitsminister Heil kündigt zum Jahreswechsel Änderungen bei den Regelleistungen an:
"Mein Vorschlag ist, dass wir etwa bei Familienhaushalten die unteren 30 statt der unteren 20 Prozent der Einkommen als Grundlage nehmen. Damit können wir erreichen, dass die Regelsätze im Bürgergeld pro Person und Monat in etwa um 40 bis 50 Euro höher sein werden als in der Grundsicherung. Das entspricht einer Steigerung von etwa 10 Prozent."
Weiter: „Zum 1. Januar wollen wir außerdem das neue Bürgergeld einführen, mit dem wir das Hartz-IV-System überwinden und dem Sozialstaat ein neues Gesicht geben".
Das Interview gibt es hier: https://t1p.de/idh2f

Bemerkung: Was Hubertus Heil in Bezug auf die Regelleistungen ankündigt, ist nichts anderes als die Umsetzung der sowieso fälligen Regelleistungserhöhungen durch die explodierenden Preise und die Inflationsrate. Das jetzt als „Überwindung des Hartz-IV-Systems" zu bezeichnen, ist zynisch. Es ist vielmehr die Zementierung von dauerhafter Armut unterhalb des Existenzminimums. Es bedarf einer sofortigen monatlichen Erhöhung von 100 EUR und einer dauerhaften von rd. 200 EUR mehr.

Auch bedarf es einer sofortigen Aussetzung jeder Kürzung in den Unterkunfts- und Heizkosten und Aufrechnung jeglicher Forderungen von Darlehen, Erstattungs- und Ersatzansprüchen (Kürzungsmoratorium", siehe Thomé NL 19/2021, Nr. 2: https://t1p.de/f6ur9).

Daher kann man dazu sagen: das Bürgergeld bleibt Hartz IV, solange die Regelleistungen nicht bedarfsdeckend sind und die Sanktionen abgeschafft werden!

aus: Newsletter 21/2022 vom 29.05.2022