Amtsgericht Dortmund lehnt Erzwingungshaft gegen Obdachlosen ab

erstellt von Thomé — zuletzt geändert 2022-01-11T12:10:02+01:00
Obdachlose mit Ordnungswidrigkeiten zu drangsalieren, ist gang und gäbe.

In einem Beschluss hat das Amtsgericht Dortmund Erzwingungshaft gegen einen obdachlosen, drogenabhängigen und im Rollstuhl sitzenden Obdachlosen abgelehnt. Der Mann sollte 7.325 EUR Bußgelder wegen diverser Geldbußen aufgrund von Betteln und Verstoß gegen die Coronaschutzverordnung zahlen.
Das Gericht hatte ausgeführt, dass der Mann nicht ansatzweise in der Lage sei, derartige Geldbußen zu zahlen, denn er lebt von der Hand in den Mund und erhält auch keine Sozialleistungen.

Das Gericht führt in dem Beschluss aus: Es wäre Aufgabe der Bußgeldbehörde gewesen, Bußgelder in einer Höhe festzusetzen, die unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse einen angemessenen Sanktionscharakter haben. Bei Bußgeldern in Höhe von bis zu mehreren Tausend EURO ist das nun eher weniger der Fall.

Mit Erzwingungshaft sollen Zahlungsunwillige und Zahlungsunfähige gebeugt werden. So das Gericht.

Ich feiere das Gericht, super Entscheidung!

Obdachlose mit Ordnungswidrigkeiten zu drangsalieren, ist gang und gäbe. Keiner von ihnen wehrt sich gegen die Bußgelder, normalerweise werden sie dann über Wochen und Monate in den Knast zur Erzwingung eingefahren. Am Ende sind die Bußgelder noch nicht einmal abgesessen, sondern bestehen weiterhin.

Daher ist das eine Klasse Entscheidung, die diesen Irrsinn auf den Punkt bringt und die sich alle Ordnungsbehörden und anderen Gerichte hinter die Ohren schreiben sollten.
Gleichzeitig ist dieser Beschluss eine Ohrfeige für die Stadt Dortmund und ihre Bußgelddrangsalierung gegen Obdachlose.  

Es wird Zeit, dass die Stadt Dortmund ihre Ordnungspolitik gegen Obdach- und Wohnungslose überdenkt.
Der erste Schritt sollte eine Amnestie aller Bußgelder gegen diesen Personenkreis sein!

Download des Beschlusses: https://t1p.de/dney

Das Straßenmagazin Bodo hat den Vorgang direkt aufgegriffen: https://bodoev.org/2022/01/07/kein-knast-fuers-knoellchen/

Thomé Newsletter 01/2021 vom 08.01.2022