8 Monate Bewährung bei Blockupy Prozess

erstellt von Rote Hilfe Ortsgruppe Frankfurt am Main — zuletzt geändert 2016-06-25T17:59:58+01:00
Das Amtsgericht Frankfurt am Main verurteilte am Donnerstag einen Teilnehmer der Proteste gegen die Eröffnung der Europäischen Zentralbank im März 2015 zu 8 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Dem Angeklagten wurde vorgeworfen im Zuge der Demonstrationen die Scheibe einer Sparkasse und ein Auto attackiert sowie einen Stein auf Polizeikräfte geworfen zu haben.

 

Anlässlich der Eröffnung der Europäischen Zentralbank am 18. März 2015 haben mehrere tausend Menschen aus ganz Europa in Frankfurt am Main gegen die Maßnahmen und Konsequenzen der Krisen- und Austeritätspolitik der Europäischen Union demonstriert.

 

Jona Fritz, Sprecherin der Roten Hilfe Frankfurt verurteilt die Kriminalisierung der Proteste gegen die EU-Krisenpolitik: „Die Staatsanwaltschaft Frankfurt versuchte heute an dem Angeklagten ein Exempel zu statuieren, da sie sich aufgrund der wenigen Verurteilungen im Rahmen der Proteste am 18.03.2016 in Zugzwang sieht.“ Das heutige Urteil sollte auch, so die Richterin, eine abschreckende Wirkung für kommende Proteste haben.

 

Im heutigen Prozess war das Gericht vor allem auf die Aussagen von zivilen Polizeikräften angewiesen, die sich inmitten der Demonstranten befanden. „Die Beamten, die heute mit Perücken vor Gericht erschienen, bewegten sich am 18.03. als Teil der zumeist schwarz gekleideten und zum Teil gewalttätigen Menge.“

 

In den kommenden Monaten sollen weitere Prozesse gegen AktivistInnen stattfinden, die sich an den Demonstrationen beteiligt haben.

PM, Rote Hilfe Ortsgruppe Frankfurt am Main. 23.6.2016