25. Jahrestag des (FRA)-Flughafen-Asylverfahrens

erstellt von Claus Metz — zuletzt geändert 2018-10-26T13:40:47+01:00
Der 25. Jahrestag des Flughafenverfahrens ist aus juristischer und gesundheitlicher Sicht kein Grund zum Feiern.

Das juristische verkürzte Flughafenverfahren erweist sich häufig als unzulänglich und nachträglich schwer zu korrigieren. Selbst bei deutlichen Folterzeichen wie fehl-nachgewachsenen Fingernägeln, Eisen-pigmentierten Stahlrutenstriemen und sogar noch implantierten mutmaßlichen Peniselektroden und dazu übereinstimmenden Verfolgungsberichten erfolgte aktuell wieder eine Ablehnung als offensichtlich unbegründet.

Als eine der Ursachen sehen wir die offenbar eingeschränkte Aufgabenstellung des vom Regierungspräsidium angestellten Arztes ohne Gebietsbezeichnung K., die angeblich nur eine Erstuntersuchung ohne Fotodokumentation Folter-verdächtiger Narben vorsieht. Diese stehen somit den Entscheidern und ggfs. Rechtsanwälten nicht zur Verfügung. Damit wird die Gefahr einer Auslieferung an die Folterer im Herkunftsland heraufbeschworen, welche die Betroffenen teilweise zu suizidalen Verzweiflungshandlungen treibt. Diese Situation ist belastend auch für Betreuende und Mitgefangene, denn die Flughafenunterkunft ist einem Gefängnis durchaus vergleichbar, allerdings mit dem Unterschied der Gefahr einer Rückschiebung in ein Land, in dem erneute Folter droht, statt einer Entlassung.

Ob zu der verkürzten ärztlichen Aufgabenstellung auch gehört, dass fachärztliche und Röntgen-Untersuchungen selbst bei unklaren massiven Lungenbefunden erst nach Intervention eines vom Kirchlichen Flüchtlingsdienst dazu gebetenen Allgemeinarztes Wochen später veranlasst werden, wie in einem aktuellen Fall geschehen, sollte ebenso wie die fehlende Folternarben-Bild-Dokumentierung dringend geklärt werden.

Dr. David Jungbluth, Rechtsanwalt

Claus Metz, Facharzt für Allgemeinmedizin - Psychotherapie

Pressemitteilung, 26.10.2018