Richter stützen BRD-Militärpolitik
Zum Prozess gegen den Totalverweigerer Torsten Froese am 13. März 2000
Bereits vor zwei Jahren hatten DFG/VK, Totalverweigerer-Initiative und andere darauf hingewiesen, dass die Strafjustiz im Zusammenwirken mit der Zivildienstverwaltung ein verfassungswidriges Doppelbestrafungsverfahren gegen Torsten Froese betreibt. Die Anklage war seinerzeit erhoben worden, weil der anerkannte Kriegsdienstverweigerer zum zweiten Mal der Aufforderung der Zivildienstbehörde zum Dienstantritt nicht gefolgt war. Bereits 1993 war er wegen seiner Weigerung zu drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die Bewegung der Totalverweigerer leistet Widerstand gegen den zivilen Militärersatzdienst, weil er Bestandteil des Gesamtverteidigungskonzeptes von Bundeswehr und NATO ist.
Der Haftbefehl, dem sich Torsten Froese im Juni 98 widersetzt hatte und um den es am 13. März ging, war von Amtsrichterin Mickerts mit unentschuldigtem Nichterscheinen begründet worden. Tatsächlich befand sich Torsten damals zunächst im Gerichtssaal, dann im Korridor, um zusammen mit zwei weiteren Kriegsdienstverweigerern, die er als Wahlverteidiger hinzuziehen wollte, Anträge für das Verfahren zu formulieren. Mickerts ließ den Kriegsdienstverweigerer 16 Tage inhaftieren.
Die Willkürlichkeit dieser Vorgehensweise wird bestätigt durch den Teilerfolg, den Torsten dann im Januar 99 erzielte. Nachdem Richterin Mickerts wegen Befangenheit nicht mehr im Prozess tätig war, stellte Vertretungsrichter Rupp das Verfahren wegen Dienstflucht nach dem Zivildienstgesetz ein, weil die Verfassung die wiederholte Bestrafung für die gleiche Tat verbietet. Außerdem ordnete er Haftentschädigung an. Das Urteil ist allerdings noch immer nicht rechtskräftig.
Dass es im Apparat der Strafjustiz Kräfte gibt, die die Außen- und Militärpolitik der BRD durch exzessive Urteile gegen Antimilitaristen unterstützen, dokumentiert Richter Weilan: Die Haftstrafe auf Bewährung übertraf den Antrag des Staatsanwalts um das Dreifache. Weiland hatte gar Zweifel geäußert, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden soll. Weil Froese sich darauf beruft, sich dem Haftbefehl rechtmäßig widersetzt zu haben, müsse dies als Uneinsichtigkeit strafschärfend bewertet werden. Torsten Froese wird Rechtsmittel einlegen.
nach PM Totalverweigerer-Initiative FfM, ola