Großer Schritt in Richtung regelmäßige Samstagsarbeit
Information der Gewerkschaft HBV zur Bankentarifrunde
1. 6% der Beschäftigten können am Samstag beschäftigt werden. Es gibt keine Beschränkung auf besondere Bereiche, vielmehr können die Banken in jeder beliebigen Stelle an Samstagen arbeiten lassen.
2. Gleichzeitig besteht die sog. Konkurrenzklausel fort, nach der samstags gearbeitet werden kann, wenn Institute außerhalb des Tarifs samstags öffnen. Wir befürchten, dass es einen Öffnungskrieg gibt. Am Ende arbeiten dann schnell auch 20% am Samstag.
3. Der Ausgleich für Samstagsarbeit beträgt einen zusätzlichen Tag ab dem 8. Einsatz am Samstag, zwei freie Tage ab dem 16. und drei freie Tage ab dem 24. Einsatz. Wer sieben Samstage arbeitet, geht also leer aus, wer an 15 Samstagen im Jahr jeweils 8 Stunden arbeitet hat somit einen Zuschlag von 6,7%. Außerdem wird für die Kollegen, die nach dieser Regelung samstags arbeiten, der Zuschlag für Mehrarbeit auf 25% halbiert.
4. Die Regelung sieht vor, dass in Zukunft bei den Banken neu eingestellte Mitarbeiter Arbeitsverträge bekommen, die generell die Samstagsarbeit zulassen. (Wer das nicht unterschreiben will, wird halt nicht eingestellt). Diese Mitarbeiter würden dann keinerlei Belastungsausgleich bekommen. Damit gibt es eine gespaltene Zwei-Klassen-Gesellschaft und ein Modell für zukünftige Verschlechterungen des Tarifvertrags.
5. Ob die Freiwilligkeit bei der Samstagsarbeit für bereits Beschäftigte in der Praxis eingehalten wird, bezweifeln wir.
nach Tarif-Info der HBV FfM, ola