Feiertagsarbeit: HBV stellt Dienstaufsichtsbeschwerde

by Redaktion veröffentlicht 29.06.2000 , zuletzt geändert 07.10.2007

Die HBV erklärt, Feiertagsarbeit in Banken und Börsen sind rechts- und verfassungswidrig.

Die Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen (HBV) erhebt eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das staatliche Amt für Arbeitsschutz in Frankfurt/Main. Ohne Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen hat die Behörde die Feiertagsöffnung der Deutschen Börse an Fronleichnam zugelassen, wie sie das auch schon an Christi Himmelfahrt und Pfingstmontag getan hat.

„Wer sich wiederholt seiner Prüfungspflicht entzieht, der geht mit der verfassungsrechtlich geschützten Feiertagsruhe grob fahrlässig um“, kritisiert Margret Mönig-Raane, 1. Vorsitzende der Gewerkschaft HBV. Durch die Börsenöffnung mussten bundesweit mehrere tausend Bankangestellte an den Feiertagen arbeiten, eine „völlig unsinnige Entscheidung“, da die Handelsumsätze äußerst gering sind. „Die Feiertage müssen für die Menschen frei bleiben – auch eine Dienstleistungsgesellschaft kann das gut aushalten.“

... Die Gewerkschaft HBV fordert die Bundesregierung auf, dafür zu sorgen, dass die Börsen an Feiertagen geschlossen bleiben - wie dies auch in anderen europäischen Ländern guter Brauch ist. Bundesarbeitsminister Riester wird aufgefordert, das Arbeitszeitgesetz so zu ändern, dass es nicht mehr für Feiertagsarbeiten im Bank- und Börsengewerbe missbraucht werden kann.

Pressedienst der HBV, 20.06.2000