Feiertagsarbeit: HBV stellt Dienstaufsichtsbeschwerde
Die HBV erklärt, Feiertagsarbeit in Banken und Börsen sind rechts- und verfassungswidrig.
Wer sich wiederholt seiner Prüfungspflicht entzieht, der geht mit der verfassungsrechtlich geschützten Feiertagsruhe grob fahrlässig um, kritisiert Margret Mönig-Raane, 1. Vorsitzende der Gewerkschaft HBV. Durch die Börsenöffnung mussten bundesweit mehrere tausend Bankangestellte an den Feiertagen arbeiten, eine völlig unsinnige Entscheidung, da die Handelsumsätze äußerst gering sind. Die Feiertage müssen für die Menschen frei bleiben auch eine Dienstleistungsgesellschaft kann das gut aushalten.
... Die Gewerkschaft HBV fordert die Bundesregierung auf, dafür zu sorgen, dass die Börsen an Feiertagen geschlossen bleiben - wie dies auch in anderen europäischen Ländern guter Brauch ist. Bundesarbeitsminister Riester wird aufgefordert, das Arbeitszeitgesetz so zu ändern, dass es nicht mehr für Feiertagsarbeiten im Bank- und Börsengewerbe missbraucht werden kann.
Pressedienst der HBV, 20.06.2000