Abbau von Selbstverwaltung und Mitbestimmung an der Hochschule
PDS Hessen kritisiert das neue Hessische Hochschulgesetz ...
<p>Am 20. Juni wurde in Wiesbaden das neue Hessische Hochschulgesetz (HHG) von der CDU/FDP-Koalition verabschiedet. Mit dem HHG wird künftig nicht nur die Mitbestimmung der Studierenden und Professoren stark eingeschränkt, sondern der Abbau der Selbstverwaltung schlechthin betrieben.<p>Laut Paragraph 38 werden die Befugnisse des Senats auf weitgehend beratende Funktionen beschränkt. Er besitzt nicht mehr die Budgethoheit und, abgesehen von der Wahl des Unipräsidenten, sind die Kompetenzen des Senats belanglos. Der Senat verkommt zur Wahlversammlung des Präsidenten. Der Haushalt wird zukünftig von der Unileitung verabschiedet und bei Stimmengleichstand gilt das Votum des Präsidenten. Auf Fachbereichsebene ist die Situation die gleiche, die Fachbereichsräte werden zu Gunsten des Dekans entmachtet Die Diskussion um Paritäten innerhalb der Selbstverwaltungsgremien ist weitgehend sinnlos geworden, da auf Kosten dieser Gremien die Rolle des Unipräsidenten und Dekane gestärkt wird.<p> Der neu zu schaffende Hochschulrat, dem vier Persönlichkeiten aus Praxis und Wirtschaft und drei Personen aus den Wissenschaften angehören sollen, sitzt mit beratender Stimme im Senat und schlägt den Unipräsidenten vor. Dieser Hochschulrat ist demokratisch nicht legitimiert, da er weder vom Staat noch von der Universität eingesetzt wird, regiert aber von außen in die Uni.<p>Unter dem Stichwort der Ökonomisierung der Hochschule wird der Globalhaushalt eingeführt. Das heißt, dass der Staat der Hochschule einen bestimmten Betrag zuweist, aber nicht wie bisher über die Mittelvergabe entscheidet. Der Staat gibt dabei Zielvorgaben, bei deren Nichterfüllung die Mittel gekürzt werden. Das wird zur Schließung und Kürzung unrentabler Fachbereiche führen. In Marburg trifft das zum Beispiel schon die Sonderpädagogik. Die Streichung der Garantie der Gebührenfreiheit passt zu der Vorstellung der Uni als Dienstleister und den Studierenden als KundInnen, die für die Leistung Bildung bezahlen sollen. Mit Hinweis auf das Gebührenverbot in der Hessischen Verfassung wird die Streichung des entsprechenden Paragraphen im Hochschulgesetz begründet. Nur sehen CDU und FDP die Hessische Verfassung als Programmsätze an, die ein Ziel darstellen, aber nicht bindend sind.<p> Zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit soll es zudem möglich sein, Hochschulen als Körperschaften öffentlichen Rechts in andere öffentliche oder private Körperschaften umzuwandeln. Das bedeutet, dass eine institutionelle Privatisierung der Hochschulen ohne Zustimmung des Parlaments vorgenommen werden kann. Ein Prozess, der schwerlich wieder umzukehren ist. Das HHG forciert die Konzentration der Macht in wenigen Händen, schränkt die Mitbestimmungsrechte Studierender und Lehrender ein und betreibt die zunehmende Privatisierung der Hochschulen. Mit dem Modell einer demokratischen Hochschule hat das nichts mehr zu tun.<p><i> Stefanie Götze, PDS Hessen, Landesvorstand